Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den durch die Musikschule Schwarz erteilten Musikunterricht, sofern keine abweichenden Bedingungen schriftliche vereinbart sind.
Unterrichtsfreie Zeiten
Die Musikschule Schwarz ist an gesetzlichen Feiertagen sowie in den staatlichen Schulferien des jeweiligen Bundeslandes geschlossen, in dem der Unterricht stattfindet. Ein Anspruch des Schülers auf Unterricht besteht in diesen Zeiten nicht. Durch Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Stunden werden vor- oder nachgeholt. Vereinbarte, aber vom Schüler nicht wahrgenommene Stunden entfallen. Dies gilt auch für Stunden, die aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung nicht stattfinden können. Bleiben die Gründe für den Ausfall für mehr als zwei Wochen bestehen, kann die Musikschule Ersatzunterricht im Rahmen der Möglichkeiten anbieten, der vom Schüler wahrzunehmen ist.
Vertragsdauer und Probezeit
Ausbildungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Kündigungen sind per E-Mail an die Schulleitung zu richten (info@musikschule-schwarz.de).
Die Probezeit beträgt 2 Monate. In dieser Zeit kann der Ausbildungsvertrag sowohl vom Schüler als auch von der Schule jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung schriftlich gekündigt werden.
Bei 10er-Karten müssen alle gebuchten Unterrichtseinheiten innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach diesem Zeitraum ersatzlos.
Nachdem die gebuchten Unterrichtseinheiten abgeleistet sind, werden von der Musikschule Schwarz automatisch 10 weitere Unterrichtseinheiten nachgebucht. Die Nachbuchung von Unterrichtseinheiten kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich gekündigt werden. Im Falle der Kündigung durch den Schüler muss diese rechtzeitig vor der Nachbuchung erfolgen.
Gutscheine sind zwei Jahre ab dem Kaufdatum gültig. Alle gebuchten Unterrichtseinheiten müssen innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen ersatzlos.
Widerrufsrecht bei Internetanmeldung - Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Musikschule Schwarz GbR mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail an info@musikschule-schwarz.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie müssen dafür keine bestimmte Formvorgabe erfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass diese Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Haftung und Schadenersatz
Die Teilnahme am Musikunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Musikschule sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zurückgehen. Die Musikschule haftet nicht für Schäden oder den Verlust von privatem Eigentum des Schülers.
Kurshonorar
Das Kurshonorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in 12 gleichen Teilbeträgen zahlbar, jeweils im Voraus zum 1. Werktag jedes Monats per Bankeinzug. Für Rücklastschriften wird eine Bank- und Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,- Euro berechnet.
Eine Anpassung des Beitrags durch die Musikschule ist zulässig, doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens 6 Wochen vorher angekündigt werden. In diesem Fall besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Wird die Gruppengröße durch Ausscheiden oder Hinzukommen eines oder mehrerer Gruppenmitglieder verändert, so behält sich die Musikschule Schwarz das Recht vor, den Tarif für die verbleibenden Gruppenmitglieder anzupassen.
Bei 10er-Karten und Gutscheinen wird der vereinbarte Gesamtbeitrag im Voraus per Bankeinzug abgebucht.
Sonstiges
Bei Ausbildungsverträgen die weniger als 6 Wochen vor Beginn der staatlichen Schulsommerferien geschlossen werden entfällt das Kurshonorar für den Zeitraum der Sommerferien im Jahr des Vertragsschlusses.
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Mündliche Vereinbarungen sind nicht Vertragsgegenstand.
Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.